Gemäß § 137ff SGB V sind die vertragsärztlich versorgenden Einrichtungen und zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung zu ergreifen. Wir beraten Sie nicht nur, sondern unterstützen und begleiten Sie aktiv bei der Einführung Ihres Qualitätsmanagmentsystems. Unter anderem übernehmen wir für Sie:
- die Erstellung des QM-Handbuchs
- die Analyse und ggf. Optimierung interner Prozesse
- die Vorbereitung auf das nächste Überwachungsaudit
- Durchführung interner Audits
- die Vorbereitung auf die Zertifizierung in Zusammenarbeit mit der GREEN & IBEX GmbH Hamburg